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   SG Karlsruhe, 30.07.2018 - S 11 AL 4346/17   

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https://dejure.org/2018,32867
SG Karlsruhe, 30.07.2018 - S 11 AL 4346/17 (https://dejure.org/2018,32867)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.07.2018 - S 11 AL 4346/17 (https://dejure.org/2018,32867)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juli 2018 - S 11 AL 4346/17 (https://dejure.org/2018,32867)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung einer Sperrzeit wegen des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 159 Abs 1 S 1 SGB 3, § 159 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 3
    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - Abschluss eines Aufhebungsvertrages - wichtiger Grund - gesundheitliche Beeinträchtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Abfindung - Regelsperrzeit - besondere Härte -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.07.2018 - S 11 AL 4346/17
    Eine besondere Härte liegt vor, wenn nach den Gesamtumständen des Einzelfalls die Regeldauer im Hinblick auf die für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen als objektiv unverhältnismäßig anzusehen ist (BSG, Urteil vom 04.09.2001, Az. B 7 AL 4/01 R - juris, Rn. 21).
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 17/96

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) statt gezahlter Arbeitslosenhilfe (Alhi) -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.07.2018 - S 11 AL 4346/17
    Ein Irrtum über das Vorliegen der Sperrzeitvoraussetzungen begründet eine besondere Härte nur, wenn der Irrtum unverschuldet ist und durch die konkrete Auskunft einer hiermit vertrauten Stelle hervorgerufen oder gestützt worden ist (BSG, Urteil vom 13.03.1997, Az. 11 Rar 17/96 - nach juris, Rn. 28).
  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.07.2018 - S 11 AL 4346/17
    Eine Sperrzeit tritt deshalb nur ein, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zumutbar gewesen ist (BSG, Urteil vom 21.07.2009, Az. B 7 AL 6/08 R - juris, Rn. 12).
  • LSG Bayern, 13.03.2014 - L 9 AL 253/10

    Der Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung kann einen Beendigungsgrund im

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.07.2018 - S 11 AL 4346/17
    Dies ist dann der Fall, wenn die gesundheitlichen Gründe so schwerwiegend sind, dass die bisherige Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr hätte ausgeübt werden können (vgl. Bayer. LSG, Urteil vom 13. März 2014 - L 9 AL 253/10 - juris Rdnr. 26) oder das körperliche oder geistige Leistungsvermögen die künftige Ausübung der bisherigen Tätigkeit zumindest erschweren würde.
  • LSG Sachsen, 30.06.2016 - L 3 AL 130/14

    Arbeitsförderungsrecht; gesundheitliche Beeinträchtigungen; Sabbatical;

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.07.2018 - S 11 AL 4346/17
    Abzustellen ist hierbei auf den jeweiligen Einzelfall (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. Juni 2016 - L 3 AL 130/14 -, Rn. 43, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2023 - L 7 AL 72/21
    Das ist immer der Fall, wenn diese so schwerwiegend sind, dass die bisherige Beschäftigung nicht mehr ausgeübt werden kann und aus gesundheitlichen Gründen eine andere Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber nicht zumutbar ist (Bayerisches LSG, Urteil vom 13. März 2014 -  L 9 AL 253/10  - juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 30. Juni  2016 -  L 3 AL 130/14  - juris;  SG Karlsruhe, Urteil vom 30. Juli 2018 - S 11 AL 4346/17  - juris, Valgolio a.a.O., Rn. 190 a). .
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